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Roadmap für CSRD 2025: So klappt’s mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung

von Lukas Vogt, CEO Sunhat


Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt einen entscheidenden Schritt für die Transparenz im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG) dar. Welche Unternehmen betroffen sind – und wie sie beim Reporting am besten vorgehen.


For good, not for bad: Die CSRD erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und verpflichtet Unternehmen zu einer detaillierten Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsleistung. Das ist in der Sache unumwunden zu begrüßen, auch wenn der Aufschrei aufgrund steigender Bürokratieanforderungen groß war und ist – unten dazu mehr. 


Obwohl die CSRD in Deutschland noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt wurde, besteht aufgrund des bereits eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen mehrere EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Umsetzung zeitnah erfolgt.


Für das Geschäftsjahr 2024 sind kapitalmarktorientierte Unternehmen im öffentlichen Interesse (Public Interest Entities) mit mehr als 500 Beschäftigten betroffen, sofern sie zwei von drei Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro, einen Nettoumsatz von über 50 Millionen Euro oder mehr als 250 Mitarbeitende. Damit fallen in Deutschland nach Schätzungen rund 15.000 Unternehmen ab 2025 unter die neue Berichtspflicht. Studienergebnisse zeigen, dass sich bisher nur ein Teil dieser Unternehmen umfassend mit der CSRD auseinandergesetzt hat.


Strukturierte Roadmap als Erfolgsfaktor


Eine frühzeitige Planung mithilfe eines klaren Projektplans ist essentiell, um die komplexen Anforderungen der CSRD zu erfüllen. Hierzu empfiehlt sich die Einrichtung eines bereichsübergreifenden Teams, das alle relevanten Rollen und Verantwortlichkeiten umfasst. Bereits zu Beginn sollte feststehen, wer die Hauptverantwortung trägt und welche Abteilungen beteiligt sind. 


Da viele ESG-Daten in unterschiedlichen Unternehmensbereichen anfallen, ist eine enge Zusammenarbeit notwendig. Auch die frühzeitige Abstimmung mit Prüferinnen und Prüfern kann helfen, den späteren Audit-Prozess effizient zu gestalten.



Rolle der doppelten Wesentlichkeitsanalyse


Zentrales Element jeder CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Sie berücksichtigt sowohl die Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Impact Materiality) als auch die finanziellen Risiken und Chancen (Financial Materiality). 


Da dieser Prozess in der Regel mehrere Monate dauert, sollte er möglichst früh in der Projektplanung verankert werden. Außerdem muss die Wesentlichkeitsanalyse jährlich aktualisiert werden, um Veränderungen in der Wertschöpfungskette oder neue regulatorische Anforderungen zu berücksichtigen.


ESG-Daten erfassen und Lücken schließen


Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Identifizierung und Schließung von ESG-Datenlücken. Die CSRD kann mehr als 1.000 Datenpunkte umfassen, die sowohl qualitative als auch quantitative Informationen abdecken. Die gute Nachricht: Ende Januar 2025 hat die EU-Kommission mit der sogenannten Omnibus-Initiative in Aussicht gestellt, dass die Berichtspflichten für CSRD vereinfacht werden. Konkret soll die Zahl der erforderlichen Datenpunkte um ca. 25 Prozent sinken. So oder so ist es ratsam, zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Daten durchzuführen. Daten können aus bestehenden Zertifizierungen, internen Abteilungen oder externen Quellen stammen. 


Darüber hinaus sind Vorgaben der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) bei der Datenerhebung zu berücksichtigen. Eine sorgfältige Dokumentation sämtlicher Prozesse und Datenquellen erhöht die Auditfähigkeit und erleichtert die Prüfung durch Wirtschaftsprüfer.


Digitalisierung und KI als Hilfsmittel im Datendschungel


Die große Menge an geforderten ESG-Daten führt zu einem erheblichen Mehraufwand in der Berichterstattung. Digitale Lösungen und Künstliche Intelligenz (KI) können dabei helfen, diesen „Datendschungel“ zu durchdringen. Sie ermöglichen eine automatisierte Datenerhebung, Plausibilisierung und Analyse. 


Moderne Tools können zudem Szenarioanalysen bereitstellen oder bestimmte Angaben zu Emissionen oder anderen Nachhaltigkeitsaspekten modellieren. Auf diese Weise lassen sich Fehler reduzieren, Prozesse beschleunigen und Ressourcen im Unternehmen effizienter einsetzen.


Nachdem die Datenbasis geklärt ist, folgt die Implementierung des Berichtsprozesses. Hier sollten klare Zuständigkeiten definiert sein, etwa welche Person oder Abteilung die Daten finalisiert und welche Form der internen Qualitätssicherung stattfindet. Für die Veröffentlichung gelten die Fristen des Handelsgesetzbuchs: Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen den Bericht in der Regel bereits innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende einreichen, während andere Unternehmen bis zu zwölf Monate Zeit haben. Da die CSRD umfangreicher ist als viele bisherige Standards, sollte für die Erstellung und Prüfung des Berichts genügend Vorlauf eingeplant werden.


Ein sogenannter „Dry Run“ kann dabei helfen, die Reporting-Prozesse vor der ersten verpflichtenden Berichterstattung zu erproben. In diesem Testlauf wird bereits ein vollständiger Bericht erstellt, der jedoch nicht veröffentlicht wird. Dadurch lassen sich etwaige Schwachstellen, Datendefizite oder ineffiziente Abläufe frühzeitig erkennen und beheben. Die gewonnenen Erkenntnisse tragen dazu bei, dass der finale Bericht im Folgejahr reibungsloser erstellt werden kann.


Bürokratische Hürde? Unternehmerische Chance!


Viele Unternehmen betrachten die CSRD zunächst als bürokratische Hürde. Allerdings bietet eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Thema auch Potenziale: Wer eine robuste Datenerhebung und aussagekräftige Analysen aufbaut, kann daraus wertvolle Erkenntnisse gewinnen, um Nachhaltigkeitsstrategien zu optimieren und langfristig wettbewerbsfähiger zu werden. Und nicht nur das: Die EU-Taxonomie hat direkten Mehrwert im Hinblick auf Investitionsentscheidungen, das Nachhaltigkeits-Rating von EcoVadis für das Standing bei Kunden und CDP-Reporting für die Definition klarer Strategien für Umweltmaßnahmen. 


Zur Bewältigung der Bürokratie gibt es zum Glück Technologie. KI-gestützte Lösungen etwa unterstützen nicht nur bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern können helfen, unternehmerische Chancen und Risiken im Nachhaltigkeitskontext besser zu verstehen und zu steuern.


Durch die rechtzeitige Auseinandersetzung mit den CSRD-Anforderungen, die Etablierung eines leistungsfähigen Projektteams und den intelligenten Einsatz digitaler Technologien lassen sich die neuen Offenlegungspflichten in einen strategischen Vorteil umwandeln. Unternehmen, die diese Aspekte berücksichtigen, sind in der Lage, nachhaltiges Wirtschaften nicht nur zu dokumentieren, sondern auch aktiv zu gestalten.



Über den Autor


Lukas Vogt (https://www.linkedin.com/in/lukas-vogt-a4464280/) ist Co-Gründer und CEO von Sunhat (https://www.getsunhat.com/de), einer KI-gestützten Software-Lösung, um auditsichere Nachhaltigkeitsdaten bereitzustellen. Als Experte äußert er sich zu Themen rund um Sustainability und Nachhaltigkeitsmanagement. Mit Leidenschaft arbeiten sein Team und er dafür, dass Unternehmen Zeit und Kosten beim ESG-Reporting sparen und sich so auf ihre wesentlichen Aufgaben konzentrieren: Die Welt nachhaltig zu verändern. 




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